Die 7 Punkte zum Erfolg
- Die Anmeldung
- Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
- Der Antrag
- Der theoretische Unterricht
- Der praktische Unterricht
- Die theoretische Prüfung
- Die praktische Prüfung
1. Die Anmeldung
Die Wahl Ihrer Fahrschule sollte sorgfältig getroffen werden, denn der Führerschein ist eine Anschaffung fürs Leben. Informieren Sie sich, welche Fahrschulen empfohlen werden, schließlich verbringt man einige Zeit mit dem Team vor Ort. Dann gehen Sie zur Fahrschule Ihres Vertrauens und melden sich dort an. Hier werden Sie über weitere Verläufe informiert.
2. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
Bevor Sie mit der Ausbildung beginnen können, müssen Sie beweisen, dass Ihnen Ihr Gesundheitszustand die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt und dass Sie im Notfall in der Lage sind, einem verunglückten Menschen Erste Hilfe zu leisten. Deshalb sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs unbedingt erforderlich. Einen Sehtest können Sie bei jedem Augenarzt oder Optiker vornehmen lassen. Erste-Hilfe-Kurse werden von einschlägigen Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariter-Bund angeboten. Nähere Informationen dazu bekommen Sie in der Fahrschule Uwe Brach.
3. Der Antrag
Das Antragsformular auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bekommen Sie in der Fahrschule Uwe Brach. Bitte füllen Sie ebenfalls die neuen Formulare zum Datenschutz aus. Klicken Sie hier um mehr zu erfahren.
4. Der theoretische Unterricht
Der theoretische Unterricht findet nach Absprache in den Unterrichtsräumen der Fahrschule Uwe Brach in Neuruppin statt. Da jedes der Themen eigenständig und abgeschlossen ist, können Sie beliebig mit Ihrem Theorieunterricht beginnen. Jedes Thema muss vollständig absolviert worden sein, daher gilt eine Teilnahmepflicht. Der Gesetzgeber schreibt eine bestimmte Mindestanzahl von Theoriestunden vor, wobei sich diese Anzahl nach der gewählten Führerscheinklasse richtet. Freitags haben in der Fahrschule Uwe Brach alle Schüler die Möglichkeit, einen Prüfungsfragebogen auszufüllen bzw. die Prüfung am PC durchzuführen, um ihren Kenntnisstand selbst zu überprüfen und sich eventuelle Fehler vom Fahrlehrer erklären zu lassen. Das Bestehen einer solchen Vorprüfung ist in der Fahrschule Uwe Brach auch die Voraussetzung zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. So werden die Fahrschüler nur mit gutem Gewissen zur Prüfung geschickt und die Möglichkeit des Nichtbestehens sehr gering gehalten.
5. Der praktische Unterricht
Beim praktischen Unterricht wird zwischen Übungsfahrten und Sonderfahrten unterschieden. Während der Übungsfahrten lehrt Ihnen Ihr Fahrlehrer zunächst grundlegende Dinge, wie die Bedienung und Handhabung des Fahrzeugs, und übt mit Ihnen im Straßenverkehr. Zu den Sonderfahrstunden zählen Überlandfahrten, Beleuchtungsfahrten und Autobahnfahrten. Hier schreibt der Gesetzgeber eine bestimmte Mindeststundenzahl zu je 45 Minuten vor, die sich nach der gewählten Führerscheinklasse richtet. Zusätzliche Stunden gelten als Übungsfahrten, deren Anzahl richtet sich nach Ihrem Lernerfolg. Die Dauer einer Fahrstunde beträgt in unserer Fahrschule jeweils 45 Minuten und pro Fahrtermin werden grundsätzlich zwei Fahrstunden vergeben.
6. Die theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung können Sie frühestens drei Monate vor ihrem, je nach Führerscheinklasse variierendem, Mindestalter ablegen. Sobald die zuständigen Behörden Ihren Antrag bearbeitet haben und Sie auf die theoretischen Fragen gut vorbereitet sind, dürfen Sie die Prüfung antreten. Die Theorieprüfung findet in den Räumen der DEKRA statt. Dort stehen 30 Fragen am PC zur Beantwortung, die Sie jedoch bereits aus dem Theorieunterricht und aus dem eigenen Fragenkatalog kennen.
7. Die praktische Prüfung
Die praktische Prüfung können Sie frühestens vier Wochen vor Ihrem, je nach Führerscheinklasse variierendem, Mindestalter ablegen. Dabei wird Ihr Fahrverhalten durch einen Prüfer der DEKRA bewertet während er Sie 55 Minuten lang durch die Straßen dirigiert. Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, wird Ihnen Ihr Führerschein sofort ausgehändigt (sofern Sie das vorgeschriebene Mindestalter bereits erreicht haben) oder Sie holen sich den Führerschein später bei der zuständigen Behörde ab.